Das Brandschutzkonzept ist Ergebnis eines kognitiven Entscheidungsprozesses mit begrifflicher Zusammenstellung von Strategien und Maßnahmen, deren komplexes Zusammenwirken ein be- stimmtes Sicherheitsniveau ergibt. Ein Brandschutzkonzept im Baugenehmigungsverfahren kann so die Schutzzielerfüllung, also die Einhaltung der Grundsatzforderungen zur Gefahrenabwehr, nach der Landesbauordnung nachweisen. Hierbei sind die gebäudespezifischen Anforderungen resultierend aus dem baulichen vorbeugenden, anlagentechnischen sowie dem abwehrenden und organisatorisch-betrieblichen Brandschutz in Einklang zu bringen.
Wir können hier auf eine 13jährige Berufserfahrung zurückgreifen und erstellen für Sie gerne zielorientierte Brandschutzkonzepte gemäß Bauvorlageverordnung.