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ASW - Wir sind Experten für Brandschutzkonzepte

Das Brandschutzkonzept ist Ergebnis eines kognitiven Entscheidungsprozesses mit begrifflicher Zusammenstellung von Strategien und Maßnahmen, deren komplexes Zusammenwirken ein be- stimmtes Sicherheitsniveau ergibt. Ein Brandschutzkonzept im Baugenehmigungsverfahren kann so die Schutzzielerfüllung, also die Einhaltung der Grundsatzforderungen zur Gefahrenabwehr, nach der Landesbauordnung nachweisen. Hierbei sind die gebäudespezifischen Anforderungen resultierend aus dem baulichen vorbeugenden, anlagentechnischen sowie dem abwehrenden und organisatorisch-betrieblichen Brandschutz in Einklang zu bringen.

Wir können hier auf eine 13jährige Berufserfahrung zurückgreifen und erstellen für Sie gerne zielorientierte Brandschutzkonzepte gemäß Bauvorlageverordnung.

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  • Brandschutz ist unsere Berufung


    Referenz: Schloss Alteglofsheim

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ASW - Wir sind Experten für Brandschutzkonzepte

Das Brandschutzkonzept ist Ergebnis eines kognitiven Entscheidungsprozesses mit begrifflicher Zusammenstellung von Strategien und Maßnahmen, deren komplexes Zusammenwirken ein bestimmtes Sicherheitsniveau ergibt. Ein Brandschutzkonzept im Baugenehmigungsverfahren kann so die Schutzzielerfüllung, also die Einhaltung der Grundsatzforderungen zur Gefahrenabwehr, nach der Landesbauordnung nachweisen. Hierbei sind die gebäudespezifischen Anforderungen resultierend aus dem baulichen vorbeugenden, anlagentechnischen sowie dem abwehrenden und organisatorisch-betrieblichen Brandschutz in Einklang zu bringen.

Leistungen


  • Brandschutz­konzepte

    Das Brandschutzkonzept ist Ergebnis eines kognitiven Entscheidungsprozesses mit begrifflicher Zusammenstellung von Strategien und Maßnahmen, deren komplexes Zusammenwirken ein bestimmtes Sicherheitsniveau ergibt. Ein Brandschutzkonzept im Baugenehmigungsverfahren kann so die Schutzzielerfüllung, also die Einhaltung der Grundsatzforderungen zur Gefahrenabwehr, nach der Landesbauordnung nachweisen. Hierbei sind die gebäudespezifischen Anforderungen resultierend aus dem baulichen vorbeugenden, anlagentechnischen sowie dem abwehrenden und organisatorisch-betrieblichen Brandschutz in Einklang zu bringen.

    Wir können hier auf eine 13jährige Berufserfahrung zurückgreifen und erstellen für Sie gerne zielorientierte Brandschutzkonzepte gemäß Bauvorlageverordnung.


  • Beratung Entwurf

    Jeder Entwurfsgedanke ist nur gut, wenn er sich auch bauordnungsrechtlich und unter Wahrung der Wirtschaftlichkeit im Interesse des Bauherrn realisieren lässt.

    Hierbei heißt es, Differenzen zwischen dem Entwurfsgedanken und den bauordnungsrechtlichen Anforderungen frühzeitig zu erkennen und intelligente und zielorientierte Lösungsansätze zu finden, um beiden Belangen gerecht zu werden.

    Wir greifen hier auf langjährige Erfahrungen zurück und unterstützen Sie hierzu gerne.


  • Ausführungs­planung

    Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens lassen sich kaum alle Bauphysikalischen Belange darstellen. Daher ist es oftmals erforderlich die bauordnungsrechtlichen Belange zur Wahrung der Schutzziele im Detail zu klären.

    Unser Büro unterstützt sie hierzu gerne.


  • Bestands­analysen

    Nichts ist so beständig wie der Wandel. So sind z.B. für heutige Baumaßnahmen ganzheitliche Brandschutznachweise bzw. –konzepte gemäß den Bauvorlage-Verordnungen der Länder aufzustellen. Im Gegensatz hierzu wurden die Belange des Brandschutzes früher „nur“ durch entsprechende Prüfanmerkungen der Brandschutzdienststellen im Genehmigungsverfahren dargestellt und ggf. mit geringfügigen Textbelegungen erläutert. Doch wie sind diese Auflagen genau zu werten und welche Konsequenzen haben diese z.B. ggf. beabsichtigten Sanierungen oder Umbauten. Wurde im Gebäude überhaupt der erforderliche Mindestschutz umgesetzt?

    Diese und weiter Fragen beschäftigten vermehrt unsere privaten und öffentlichen Kunden beim Unterhalt Ihrer Gebäude oder beim Erwerb von neuen Immobilien.

    Gerne beraten wir auch Sie und erstellen Ihnen hierfür Brandschutzanalysen bzw. eine brandschutztechnische Due-Diligence.


  • Beratung im B-Plan­verfahren

    Bereits im Rahmen eines Bauleitplanverfahren gewinnt eine frühzeitige Abstimmung der Feuerwehrzuwegung und -aufstellflächen zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes immer mehr an Bedeutung. Daher sollte – soweit eine Bauleitplanung Fragen des Brandschutzes berührt – die zuständige Brandschutzdienststelle frühzeitig im Verfahren zu der Bauleitplanung beteiligt werden. Hierauf wurde zudem auch mit Rundschreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren vom 20.08.2010 zur Beteiligung der Brandschutzdienststellen im Bauleitplanverfahren (AZ: IIB5-4611.110-004/09) hingewiesen.

    Unser Büro hat sich hierbei intensiv mit den Inhalten und Darstellung dieser erforderlichen Abstimmungen auseinandergesetzt und steht Ihnen hierzu gerne zur Verfügung.


  • Sicherheitsplanung

    • Brandschutzordnung gemäß DIN 14096
    • Feuerwehrplan nach DIN 14095
    • Flucht- und Rettungswegeplan gemäß DIN ISO 23601 und ASR A1.3, 2.3
    • Zimmerpläne gemäß Beherbergungsstättenverordnung
    • Bestuhlungs- und Rettungswegepläne gemäß Versammlungsstättenverordnung

Referenzen

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